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   OLG München, 20.10.2009 - 9 U 3804/08   

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https://dejure.org/2009,14324
OLG München, 20.10.2009 - 9 U 3804/08 (https://dejure.org/2009,14324)
OLG München, Entscheidung vom 20.10.2009 - 9 U 3804/08 (https://dejure.org/2009,14324)
OLG München, Entscheidung vom 20. Oktober 2009 - 9 U 3804/08 (https://dejure.org/2009,14324)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Selbstständiges Beweisverfahren: Umfang der Verjährungshemmung; Ende der Hemmung durch zeitweises Nichtbetreiben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Hemmung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen hinsichtlich eines Bauwerks durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Hemmung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen hinsichtlich eines Bauwerks durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens

  • rechtsportal.de

    Umfang der Hemmung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen hinsichtlich eines Bauwerks durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Die Hemmungswirkung des selbständigen Beweisverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren: Umfang der Verjährungshemmung nach § 204 BGB (IBR 2010, 1248)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 824
  • NZBau 2010, 706 (Ls.)
  • BauR 2010, 1102
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.07.2009 - VII ZR 109/08

    Unabhängigkeit eines Ausgleichsanspruchs des den Anspruch des Gläubigers

    Auszug aus OLG München, 20.10.2009 - 9 U 3804/08
    Die Verjährung der Klageforderung gegen einen Gesamtschuldner berührt nicht die Klageforderung gegen den anderen Gesamtschuldner oder dessen Ausgleichsanspruch nach § 426 I BGB (BGH BauR 2009, 1609).
  • BGH, 14.02.2001 - VII ZR 176/99

    Verpflichtung des Architekten zum Schutz gegen drückendes Wasser

    Auszug aus OLG München, 20.10.2009 - 9 U 3804/08
    Durch die Planung eines solchen Glasdachsystems hat der Architekt seine werkvertragliche Planungspflicht verletzt (BGHZ 147, 1; Palandt/Sprau, BGB, 68. Aufl. 2009, § 631 Rdnr. 20 m.w.N.).
  • BGH, 26.10.2006 - VII ZR 133/04

    Pflichten des Architekten bei Auftreten von Baumängeln; Verjährung von

    Auszug aus OLG München, 20.10.2009 - 9 U 3804/08
    Wann die 30-jährige Verjährungsfrist für etwaige Ansprüche aus positiver Forderungsverletzung (BGH NJW 2007, 365) zu laufen beginnt, kann offen bleiben.
  • OLG München, 13.02.2007 - 9 U 4100/06

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen nach Werkvertragsrecht; Hemmung der

    Auszug aus OLG München, 20.10.2009 - 9 U 3804/08
    Anders als bei einem Mangel am Parkett und einem Mangel an der Treppe (vgl. OLG München NJW-RR 2007, 675) steht hier das gesamte Werk in Frage.
  • BGH, 20.02.2002 - VIII ZR 228/00

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG München, 20.10.2009 - 9 U 3804/08
    Es endete jedenfalls mit der Erstattung des Gutachtens des Sachverständigen M. vom 16.9.2005, das noch im September 2005 den Verfahrensbeteiligten zuging (BGHZ 150, 55; BGH BauR 2009, 979).
  • BGH, 08.05.2003 - VII ZR 407/01

    Darlegung von Planungsmängeln und Beseitigungskosten durch den Auftraggeber des

    Auszug aus OLG München, 20.10.2009 - 9 U 3804/08
    Dabei muss der Antragsteller sich nicht dazu äußern, ob Planungs- oder Überwachungsfehler behauptet werden (BGH BauR 2003, 1247).
  • BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung in gewillkürter

    Auszug aus OLG München, 20.10.2009 - 9 U 3804/08
    Die vorliegende Klage vom 19.7.2006 hat nicht gemäß § 204 I Nr. 1 BGB gehemmt, weil sie nicht vom materiell berechtigten Inhaber der klagegegenständlichen Ansprüche, dem Landkreis M., erhoben wurde (BGHZ 78, 1).
  • BGH, 30.09.1999 - VII ZR 162/97

    Schadensersatzanspruch gegen Architekten

    Auszug aus OLG München, 20.10.2009 - 9 U 3804/08
    Dass vorliegend eine Abnahme der Architektenleistung nicht stattgefunden hat, führt nicht dazu, dass für den Schadensersatzanspruch nach § 635 BGB a.F. eine 30-jährige Verjährungsfrist besteht (so BGH BauR 2000, 128).
  • BGH, 24.03.2009 - VII ZR 200/08

    Hemmung der Verjährung durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG München, 20.10.2009 - 9 U 3804/08
    Es endete jedenfalls mit der Erstattung des Gutachtens des Sachverständigen M. vom 16.9.2005, das noch im September 2005 den Verfahrensbeteiligten zuging (BGHZ 150, 55; BGH BauR 2009, 979).
  • BGH, 20.10.2005 - VII ZR 155/04

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Architekten

    Auszug aus OLG München, 20.10.2009 - 9 U 3804/08
    Für die Unwirksamkeit der Bestimmung ist auch nichts ersichtlich (AGBG bzw. §§ 225, 638 II BGB a.F.), da sie offenbar vom Landkreis M. gestellt wurde und praktikabel die Schwierigkeit löst, die sonst bestünde: Den Zeitpunkt der Abnahme des Architektenwerks feststellen oder eine 30-jährige Frist hinnehmen zu müssen (§ 638 I 2 BGB a.F; vgl. BGH BauR 2006, 396 und Preussner in: Thode/Wirth/Kuffer, Praxishandbuch Architektenrecht, 2004, § 10 Rdnrn. 15 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2016 - 21 U 183/15

    Anspruch auf Rückgabe der Gewährleistungsbürgschaft; nachträgliche Vereinbarung

    Legen die Vertragsparteien anlässlich der Durchführung der Abnahme gemeinsam (in der rechtlichen Vorstellung, dass regelmäßig die Abnahmeerklärung des Auftraggebers den Anknüpfungspunkt für den Beginn der Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche darstellt) ausdrücklich fest, dass das Abnahmedatum den Beginn der Gewährleistung markiert und geben sie darüberhinaus ein festes Datum für das Ende der Gewährleistung an, stellt sich diese Vereinbarung des Fristendes in der Abnahmebescheinigung als rechtsgeschäftliche Abänderungsvereinbarung im Hinblick auf frühere vertragliche Regelungen dar, an der sich die Vertragsparteien festhalten müssen (vgl. OLG München vom 20.10.2009 - 9 U 3804/08 - NJW-RR 2010, 824; OLG Braunschweig im Urteil vom 20.12.2012 - 8 U 7/12 - NJOZ 2013, 1378; Werner/Pastor, der Bauprozess, 14. Aufl. 2013, Rz. 2823 sowie eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung im Rahmen von Abnahmeprotokollen bejahend auch Kniffka in Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl. 2014, 4.
  • OLG Braunschweig, 20.12.2012 - 8 U 7/12

    Anspruch auf Herausgabe einer Gewährleistungsbürgschaft i.R.e. Bauvertrages über

    Aus dem vom Landgericht zitierten Urteil des Oberlandes-gerichts München vom 20. Oktober 2009 - 9 U 3804/08 - ergebe sich nicht, ob die dort handelnden Gemeindevertreter ausreichend bevollmächtigt gewesen seien, so dass die Entscheidung nicht auf den vorliegenden Fall übertragen werden könne.

    Eine Vereinbarung über den Beginn und das Ende der Verjährung kann dabei auch in einem Abnahmeprotokoll erfolgen (vgl. OLG München NJW-RR 2010, 824 [OLG München 20.10.2009 - 9 U 3804/08] ; OLG Saarbrücken OLGR Saarbrücken 2000, 283 ff. sowie Werner/Pastor, a.a.O.).

  • OLG Dresden, 05.06.2020 - 12 U 358/18

    Verjährung beginnt mit Übergang des Vertrags in ein Abrechnungsverhältnis!

    Auch der zeitweise Nichtbetrieb eines selbständigen Beweisverfahrens kann zur Beendigung der Hemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB und zu einem Weiterlaufen der Verjährungsfrist nach Maßgabe des § 204 Abs. 2 Sätze 1 und 2 BGB führen (vgl. nur: OLG München, Urteil vom 20.10.2009, 9 U 3804/08, NJW-RR 2010, 824 ff., zitiert nach juris, Tz. 64).
  • LG Göttingen, 07.12.2011 - 8 O 243/09

    Verkürzung der Gewährleistungsfrist im Abnahmeprotokoll zulässig?

    (vgl. OLG München, Urteil vom 20.10.2009, Az: 9 U 3804/08, zitiert nach juris).
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